Frequenzneuordnung
Im Zuge der Frequenzneuordnung 2015 wurde der Frequenzbereich 694 – 790 MHz zugunsten der Nutzung durch Telekommunikationsanwendungen umgewidmet. Diese Neuregelung betrifft auch einen Teil des Frequenzspektrums, das Funkmikrofone zur Übertragung ihrer Audiosignale(-daten) verwenden. Das Resultat: Mittelfristig ist der Umstieg in andere Frequenzbänder unumgänglich. Sollten Sie Informationen diesbezüglich benötigen, sprechen Sie mich gerne an.